1) Muss ich ein F-1 Studentenvisum beantragen?

Wenn Sie hauptsächlich zum Studieren in die USA kommen, sollten Sie vor der Einreise ein F-1-Studentenvisum beantragen. Um das Visum zu beantragen, benötigen Sie ein I-20-Formular von NYLC. F-1-Schüler müssen sich für mindestens 20 Wochen in unser Intensiv-Sprachprogramm (8 Stunden pro Woche) einschreiben. Unser Intensivsprachprogramm ist an unseren zwei akkreditierten Schulstandorten verfügbar; NYLC Manhattan oder NYLC Queens.

Wenn Sie als Tourist zu Besuch sind, können Sie auch gerne ein Teilzeit-Kurzzeitstudium absolvieren, das Ihrem Hauptzweck entspricht (nur „zum Spaß“). Zu diesem Zweck empfehlen wir unser semi-intensives Programm (16 Stunden pro Woche, Mo - Do), das unter den Vollzeitstunden liegt.

Ein US-Visum kann nur bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat im Ausland beantragt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Visum Sie erhalten sollen, können Sie sich an Ihre US-Botschaft oder Ihr US-Konsulat wenden.

2) Wie lange dauert es, bis ich die I-20 bekomme, und wann sollte ich mich bewerben? 

Sobald wir alle Ihre Dokumente und die Zahlung der ersten Gebühren erhalten haben, stellen wir Ihren I-20 innerhalb von 2-3 Werktagen aus. Wenn er per Expresspost versendet wird, dauert es ca. 3 weitere Tage, bis er eintrifft. Wir empfehlen, sich mindestens 2 Monate vor Beginn zu bewerben, um sich genügend Zeit zu lassen. 

3) Welche Dokumente muss ich einreichen, um eine I-20 zu erhalten? 

Sie müssen Kopien Ihrer folgenden Unterlagen einreichen: 

  • Signierter Antrag auf Einschreibung oder Online-Bewerbung
  • Passbiografische Seite mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten in der Zukunft
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung (aktueller Kontoauszug) und Formular „Affidavit of Support“, falls gesponsert
  • 195 USD Schulgebühren + 105 USD optionale Express-Postgebühr für I-20 (insgesamt 300 USD)

Diese Dokumente können gescannt und per E-Mail an Ihren NYLC-Berater gesendet werden, der für Sie ein Angebot für die Kosten erstellen kann. 

4) Wie lange dauert das Programm / F-1-Visum? 

Unsere Mindesteinschreibungsdauer beträgt 8 Wochen (1 Sitzung) und es dauert ungefähr 1.5 Jahre, um alle unsere Niveaus vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen zu absolvieren. Wir haben auch "Post-Advanced" -Niveaus, einschließlich TOEFL Prep und Business English.

F-1-Studenten können für die Dauer des Status bleiben. Dies bedeutet, dass Sie in den USA bleiben können, solange Sie über eine gültige I-20 verfügen und Ihren Vollzeit-F-1-Status beibehalten. Die Dauer Ihres I-20 hängt davon ab, wie viele Wochen Sie sich einschreiben und wie viel finanzielle Unterstützung Sie nachweisen, kann jedoch bis zu 1 Jahr betragen. Sie können das I-20 1 Jahr um bis zu 2 Jahre verlängern, sofern Sie mehr Englischunterricht erhalten.

Die Gültigkeitsdauer des Visums hängt von der US-Botschaft oder dem US-Konsulat ab, bei dem Sie einen Antrag stellen. Die Gültigkeitsdauer kann bis zu 5 Jahre betragen. Ihr Visum ist jedoch nur für Reisen (zur Einreise in die USA) bestimmt nicht, wie lange Sie sich in den USA aufhalten können 

5) Kann ich weniger als 8 Wochen studieren?

Die Mindesteinschreibung für F-1-Studierende beträgt 8 Wochen (1 Sitzung). Wenn Sie 8 Wochen lang nicht in den USA bleiben können, aber dennoch ein I-20 / F-1-Visum benötigen, teilen Sie dies Ihrem Berater mit, und wir können eine auf Ihren Fall abgestimmte Vereinbarung treffen. 

6) Was passiert, wenn mein Visum verweigert wird? 

Wenn Ihr Visum abgelehnt wird, können Sie sich immer noch erneut bewerben, wenn Sie glauben, dass Sie zusätzliche Nachweise für die Bindung an Ihr Heimatland (z. B. Arbeit, Familie oder Ausbildung) erbringen können. Achten Sie darauf, was Sie in den sozialen Medien posten, da diese wahrscheinlich Ihre Konten überprüfen werden. Bitten Sie Ihren NYLC-Berater um Hilfe, wenn Sie sich erneut bewerben möchten und wenn Sie ein neues I-20 mit neuem Startdatum benötigen. 

Ihre Studiengebühr wird erst fällig, nachdem Sie das Visum erfolgreich erhalten haben. Wenn Sie bereits im Voraus bezahlt haben, wird es im Falle einer Verweigerung des Visums erstattet. 

7) Kann ich meinen Schulort oder mein Startdatum nach Erhalt meiner I-20 ändern? 

Ja, es ist möglich. Um den Standort zu ändern, müssen Sie Ihren SEVIS-Datensatz übertragen und eine neue I-20 von der neuen Niederlassung erhalten. Je nach Schule können zusätzliche Gebühren anfallen. Teilen Sie Ihrem NYLC-Berater so schnell wie möglich mit, ob Sie den Standort ändern möchten.

Wenn Sie das Startdatum Ihres Programms ändern möchten, teilen Sie dies Ihrem NYLC-Berater mit. Wir können dann kostenlos ein neues I-20 mit neuem Startdatum ausstellen (mit Ausnahme der optionalen Express-Mail-Gebühr von 105 USD). Sie müssen sich vor der Einreise in die USA die neue I-20 mit neuem Startdatum besorgen, da Ihr Startdatum immer in der Zukunft liegen muss.

8) Kann ich in den USA arbeiten oder eine Sozialversicherungsnummer (SSN) erhalten? 

F-1-Studenten können ohne vorherige Genehmigung nicht in den USA arbeiten.

NYLC kann keine Arbeitsgenehmigung erteilen, daher erfolgt jede nicht autorisierte Beschäftigung auf eigenes Risiko. Wenn Sie ein US-amerikanisches College oder eine US-amerikanische Universität besuchen, haben Sie möglicherweise die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis für Ihr Studium zu erhalten, z. B. für Praktika und andere Praktika.

9) Kann ich reisen oder Urlaub machen?

Ja - Vollzeit-F-1-Studenten haben nach 8 Studienwochen Anspruch auf bis zu 26 Wochen Jahresurlaub. Sprechen Sie mit dem DSO (Designated School Official) in Ihrer Filiale, wenn Sie einen Urlaub beantragen möchten. Teilen Sie Ihrem DSO auch mit, ob Sie eine Reise nach Übersee planen, damit wir sicherstellen können, dass Ihre Dokumente auf dem neuesten Stand sind und Sie eine Reisesignatur auf Seite 2 Ihrer I-20 haben.

10) Kann ich einen Führerschein erhalten?

Ja, Sie können einen Führerschein oder einen Nichtführerschein bei Ihrem örtlichen DMV-Büro (Department of Motor Vehicles) erwerben. Sie sollten Kopien Ihrer I-20, Ihres Reisepasses, Ihres F-1-Visums, Ihrer I-94, des Adressnachweises, des Unzulässigkeitsschreibens für die Sozialversicherungsnummer und des Nachweises der Einschreibung an der Schule vorbereiten. Ihr DSO kann Ihnen bei dieser Dokumentation behilflich sein und Sie können auch auf Ihrer lokalen DMV-Website nach weiteren Informationen suchen.
Für weitere Informationen besuchen Sie https://studyinthestates.dhs.gov/students